Ab Oktober 2020 sollen stark alkoholisierte Menschen in Polizeigewahrsam ausnüchtern. An 118 Tagen im Jahr kann dies unter ärztlicher Betreuung stattfinden, sofern eine Einweisung ins Städtische Kliniklum als nicht notwendig erachtet wird. Dieses Pilotprojekt war der Vorschlag der Stadtverwaltung [1,2]. Mehrere Änderungsanträge machten bereits im Vorfeld klar, dass es hier reichlich Diskussionsbedarf geben würde. [3,4]

Max P. Hahn (Die PARTEI)

„Fangen wir mit den 40% bzw. 17% laut den Zahlen der Linken an, die dafür verantwortlich sind, dass wir diese Beschlussvorlage überhaupt diskutieren müssen:

Laut des Ärztlichen Direktors des Städtischen Klinikums kommt es durch 40% bzw. 17% der Alkoholisierten zu Übergriffen auf das Krankenhaus-Personal sowie zu Bedrohungen in der Notaufnahme der Psychiatrie. Das ist nicht hinnehmbar – das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt immer, zuhause, während der Arbeit und für jeden! Der Schutz des ärztlichen Personals ist genauso wichtig wie der Schutz der hilflosen Patienten.

Das Städtische Klinikum hat nach unseren Informationen zu bestimmten Zeiten einen Sicherheitsdienst sowie die Möglichkeit im Eskalationsfall Polizisten anzufordern.



Nicht vergessen dürfen wir die 60% bzw. 83%, also die Mehrheit derer, die sich dem ärztlichen Personal, dem Ort und der Situation angemessen verhalten – ohne Übergriffe oder Gewalt welcher Art auch immer, ohne Auffälligkeiten. Sie vertrauen sich Ärzten an – nicht einer Ordnungsbehörde.

Warum soll hier – für uns Ratsleute übrigens sehr überraschend und kurzfristig – die seit Jahrzehnten gelebte Praxis wegen Verfehlungen einer Minderheit aufgegeben werden? Das ist grundlegend nicht akzeptabel. Und können denn mit dieser Vorgehensweise tatsächlich Übergriffe und Gewalt verringert werden oder verlagert sich das Problem dann nur auf die diensthabenden Polizisten?

Ich halte es durchaus für möglich, dass in solchen Situationen das ärztliche Personal in Rettungswagen und Kliniken deeskalierender wirkt auf Berauschte, als die Einsatzkräfte der Polizei, die einen in Polizeigewahrsam nehmen wollen. Denn die Konsequenzen dürften auch weitaus heftiger ausfallen: Ingewahrsamnahme – dadurch Freiheitseinschränkung und Einträge in Polizei- und Gerichtsakten. Wer bisher nur Patient war, wird somit polizeibekannt. Das hilft weder dem Patienten noch verbessert es den Ruf der Polizei als Freund und Helfer.

Oder geht es am Ende gar nicht darum?
Sinngemäß war auch in der Presse zu lesen, dass Berauschte in der Klinik auf Kosten der Krankenkasse Kapazitäten binden. Ja, das tun sie, wir leben in einem Solidarsystem und die Mehrheit zahlt darin ein! Reicht also in Wahrheit das Personal bzw. die finanziellen Mittel nicht aus? Weiss man nicht wohin mit den intoxikierten Personen? Und auch dabei würde nur eine Verlagerung entstehen, von zu wenig Dienstpersonal in Krankenhäusern zu wenig Dienstpersonal bei den Polizeibehörden. Nur der finanzielle Träger ist ein anderer. Und die Folgen für den Berauschten. Die Lösung kann daher also nicht sein, Patienten dahin zu schieben, wohin es einem grad finanziell passt und sie damit auch noch stigmatisiert, um die Krankenhäuser zu entlasten.

Zum Einen frage ich mich ernsthaft, welche Sicht Sie auf Menschen haben…
zum Anderen sind auch Polizisten keine Pfleger.“



Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017238
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017568
[3] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017480
[4] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017587