Gemessen an der Geschwindigkeit, mit der neue Gesetzesentwürfe zur verdachtslosen Überwachung von uns allen entstehen, sollte eigentlich jeder Tag ein Datenschutztag sein.
Der Europäische Datenschutztag entstand als ein solcher Aktionstag für den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Er geht zurück auf die Unterzeichnung der Europäische Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981. Seit 2007 wird jährlich mit den Datenschutztag an den Schutz der Grundfreiheiten auch in der digitalen Welt erinnert. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, europäische Nutzer für Datenschutz und Privatsphäre zu sensibilisieren. Der Ursprung liegt bereits im Jahr 1968, als der Europarat erkannt hatte, dass der Schutz der Privatsphäre durch die automatische Datenverarbeitung in Gefahr geriet.
Aktuell steht die Durchsuchung aller privaten Nachrichten mit automatische Strafanzeige auf der To-Do-Liste der EU. In Arbeit sind Gesetzesentwürfe, um die verdachtslose und flächendeckende Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Nachrichten zu ermöglichen. Zur Ausführung will die EU-Kommission künftig alle Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichten – unabhängig von der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Zuständigkeit der EU gegenüber den Betreibern.
Der Inhalt aller privaten Nachrichten dürfte dann verdachtslos durch diese Anbieter durchsucht werden – und zwar nach bekannter und unbekannter Kinderpornografie sowie nach der “Anbahnung sexueller Kontakte” mit Minderjährigen. Auch der Einsatz von Algorithmen, deren Fehleranfälligkeit schon mehrfach dokumentiert wurde , ist vorgesehen. Eine künstliche Intelligenz trifft anstelle eines Menschen die Entscheidung, im Verdachtsfall die so erhaltenen Daten und Nachrichteninhalte weltweit an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weiterzuleiten. Die Betroffenen jedoch sollen unabhängig vom Ausgang der Prüfung nicht informiert werden.
Der Richtervorbehalt, demzufolge derart tief in die Grundrechte eingreifende Überwachungsmaßnahmen nur von einem Richter angeordnet werden dürfen, würde durch diese neuen Gesetzesentwürfe außer Kraft gesetzt. Hier wird unsere Freiheit einer vermeintlichen Sicherheit geopfert.
Bisher ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die dauerhafte und flächendeckende automatisierte Analyse privater Kommunikation grundrechtswidrig und damit verboten (Abs. 177).
Weil die US-Unternehmen Facebook und Google dieses Verbot trotz Niederlassungen im EU-Raum aber weitgehend ignorieren, hat der Europaabgeordnete der PIRATEN, Patrick Breyer, sie wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung bei den Datenschutzbehörden angezeigt.
Wir PIRATEN setzen uns weiterhin dafür ein, dass private Kommunikation privat bleibt – auch über das Internet. Am heutigen Europäischen Datenschutztag fordern wir das Europäische Parlament auf, dieser neuen Form der Massenüberwachung nicht zuzustimmen. Statt Kontrolle und Bewertung müssen die Freiheit und die Selbstbestimmung der Menschen geschützt werden.
Dessen ungeachtet raten wir grundsätzlich dazu, beim Austausch oder auch nur bei der Sicherung intimer wie auch weniger intimer Inhalte vom eigenen Rechner über Internetdienste besondere Sorgfalt walten zu lassen. Auch die sogenannte „Cloud“ ist nur ein anderes Wort für die Computer anderer Leute. Nicht immer ist es wünschenswert, auf solchen Computern die eigene Korrespondenz für Dritte lesbar abzulegen.
Gemessen an der Geschwindigkeit, mit der neue Gesetzesentwürfe zur verdachtslosen Überwachung von uns allen entstehen, sollte eigentlich jeder Tag ein Datenschutztag sein.
Der Europäische Datenschutztag entstand als ein solcher Aktionstag für den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Er geht zurück auf die Unterzeichnung der Europäische Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981. Seit 2007 wird jährlich mit den Datenschutztag an den Schutz der Grundfreiheiten auch in der digitalen Welt erinnert. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, europäische Nutzer für Datenschutz und Privatsphäre zu sensibilisieren. Der Ursprung liegt bereits im Jahr 1968, als der Europarat erkannt hatte, dass der Schutz der Privatsphäre durch die automatische Datenverarbeitung in Gefahr geriet.[1]BPB: Europäischer Datenschutztag, Datenschutzkonvention
Aktuell steht die Durchsuchung aller privaten Nachrichten mit automatische Strafanzeige auf der To-Do-Liste der EU. In Arbeit sind Gesetzesentwürfe, um die verdachtslose und flächendeckende Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Nachrichten zu ermöglichen. Zur Ausführung will die EU-Kommission künftig alle Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichten – unabhängig von der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Zuständigkeit der EU gegenüber den Betreibern.
Der Inhalt aller privaten Nachrichten dürfte dann verdachtslos durch diese Anbieter durchsucht werden – und zwar nach bekannter und unbekannter Kinderpornografie sowie nach der “Anbahnung sexueller Kontakte” mit Minderjährigen. Auch der Einsatz von Algorithmen, deren Fehleranfälligkeit schon mehrfach dokumentiert wurde [2]WinFuture.de, ist vorgesehen. Eine künstliche Intelligenz trifft anstelle eines Menschen die Entscheidung, im Verdachtsfall die so erhaltenen Daten und Nachrichteninhalte weltweit an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weiterzuleiten. Die Betroffenen jedoch sollen unabhängig vom Ausgang der Prüfung nicht informiert werden.
Der Richtervorbehalt, demzufolge derart tief in die Grundrechte eingreifende Überwachungsmaßnahmen nur von einem Richter angeordnet werden dürfen, würde durch diese neuen Gesetzesentwürfe außer Kraft gesetzt. Hier wird unsere Freiheit einer vermeintlichen Sicherheit geopfert.
Bisher ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die dauerhafte und flächendeckende automatisierte Analyse privater Kommunikation grundrechtswidrig und damit verboten (Abs. 177).
Weil die US-Unternehmen Facebook und Google dieses Verbot trotz Niederlassungen im EU-Raum aber weitgehend ignorieren, hat der Europaabgeordnete der PIRATEN, Patrick Breyer, sie wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung bei den Datenschutzbehörden angezeigt.[3]Blogartikel von Patrick Breyer
Wir PIRATEN setzen uns weiterhin dafür ein, dass private Kommunikation privat bleibt – auch über das Internet. Am heutigen Europäischen Datenschutztag fordern wir das Europäische Parlament auf, dieser neuen Form der Massenüberwachung nicht zuzustimmen. Statt Kontrolle und Bewertung müssen die Freiheit und die Selbstbestimmung der Menschen geschützt werden.
Dessen ungeachtet raten wir grundsätzlich dazu, beim Austausch oder auch nur bei der Sicherung intimer wie auch weniger intimer Inhalte vom eigenen Rechner über Internetdienste besondere Sorgfalt walten zu lassen. Auch die sogenannte „Cloud“ ist nur ein anderes Wort für die Computer anderer Leute. Nicht immer ist es wünschenswert, auf solchen Computern die eigene Korrespondenz für Dritte lesbar abzulegen.
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