Gesellschaft

Selbstbestimmte Feiertage

Heute ist der 21. Dezember, der Tag der Wintersonnenwende – traditionell ein Tag zum Feiern, obschon er nach und nach vom heutigen christlichen Weihnachtsfest verdrängt worden ist. Der oft nicht selbst gewählten vorweihnachtlichen Hektik – trotz der Home-Office-Freiheiten und der staatlich garantierten freien Tage – möchten wir PIRATEN mit Verstand begegnen.

Obwohl das Weihnachtsfest und der Stephanstag als religiöse Feiertage in all unseren Kalendern gekennzeichnet sind, leben wir in einer weltoffenen, pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichsten Glaubensrichtungen sowie Nichtgläubigen. Ein weltanschaulich neutraler Staat[1]Art. 4 GG sollte diese Gesellschaft abbilden. Obwohl Religionsfreiheit auf dem Papier garantiert ist, besteht für Angehörige der meisten Konfessionen keine Möglichkeit, anstelle der christlichen Feiertage ihre eigenen Feiertage an den dafür vorgesehenen Tagen zu feiern, ohne dafür auf das Verständnis von Arbeitgebern und Mitmenschen hoffen zu müssen.

Wir setzen uns daher dafür ein, die Feiertagsregelung so umzugestalten, dass jeder Bürger die Chance bekommt, seine Weltanschauung frei auszuleben. An die Stelle der staatlichen Bevorzugung der traditionellen christlichen Kirchen sollten persönliche Feiertage treten; statt der bisher vorgeschriebenen gesetzlichen Feiertage sollte es die Möglichkeit geben, die Feste seiner eigenen Weltanschauung feiern zu können, ohne sich auch nach den Festen anderer Religionen richten zu müssen.

Auch das seit 1933 unverändert gültige „Reichskonkordat“ sehen wir als nicht mehr zeitgemäß an. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Wir wünschen allen ein paar ruhige Tage, eine kleine Weile zum Ausspannen und Luftholen sowie einen guten Start ins neue Jahr.

Einzelnachweise

Einzelnachweise
1 Art. 4 GG