Der Weltreligionstag wurde 1950 in den Vereinigten Staaten von Amerika ins Leben gerufen, um daran zu erinnern, dass die Religionen der Welt sich in ihren grundlegenden Glaubenssätzen kaum unterscheiden. Der Tag wird jeden dritten Sonntag im Januar begangen. [1] Mit diesem Tag wird auch zu religiöser Toleranz aufgerufen.
Für die Trennung von Staat und Religion
Die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG zu garantieren ist Verpflichtung für das Staatswesen. Unter Religionsfreiheit verstehen wir PIRATEN nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Trotz der von Verfassung wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen ist eine für die Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden. [2]
How To Kirchenaustritt
So lange die großen christlichen Kirchen weiterhin vom Staat organisatorisch und finanziell unterstützt werden, fordern wir alle Kirchenmitglieder auf, aus der Institution „Kirche“ auszutreten. Andere religiöse Gemeinschaften – beispielsweise viele Freikirchen – organisieren sich stattdessen bereits heute privatrechtlich und finanzieren sich durch Spenden ihrer Mitglieder.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus einer Kirche beim Standesamt erklären. Die Erklärung ist persönlich am Ort des Hauptwohnsitzes abzugeben. Dazu wird ein Lichtbildausweis benötigt. Der Kirchenaustritt wird mit der Abgabe der Erklärung sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats.
Die Erklärung des Kirchenaustrittes ist in Braunschweig nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine schriftliche Erklärung an das Standesamt durch einen Brief oder eine E-Mail entspricht nicht der vorgeschriebenen Form. Die Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist ebenfalls nicht möglich.
Die Gebühr für die Entgegennahme einer Erklärung über den Kirchenaustritt beträgt 25 EUR, die sowohl in bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden können.
Adressen sowie weitere Informationen sind unter [3] zu finden.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erklären ihren Kirchenaustritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst. Soll der Kirchenaustritt für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, müssen dies die Sorgeberechtigten tun.
Quellen:
[1] en.wikipedia.org/wiki/World_Religion_Day
[2] wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
[3] braunschweig.de/standesamt/
Der Weltreligionstag wurde 1950 in den Vereinigten Staaten von Amerika ins Leben gerufen, um daran zu erinnern, dass die Religionen der Welt sich in ihren grundlegenden Glaubenssätzen kaum unterscheiden. Der Tag wird jeden dritten Sonntag im Januar begangen. [1] Mit diesem Tag wird auch zu religiöser Toleranz aufgerufen.
Für die Trennung von Staat und Religion
Die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG zu garantieren ist Verpflichtung für das Staatswesen. Unter Religionsfreiheit verstehen wir PIRATEN nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Trotz der von Verfassung wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen ist eine für die Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden. [2]
How To Kirchenaustritt
So lange die großen christlichen Kirchen weiterhin vom Staat organisatorisch und finanziell unterstützt werden, fordern wir alle Kirchenmitglieder auf, aus der Institution „Kirche“ auszutreten. Andere religiöse Gemeinschaften – beispielsweise viele Freikirchen – organisieren sich stattdessen bereits heute privatrechtlich und finanzieren sich durch Spenden ihrer Mitglieder.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus einer Kirche beim Standesamt erklären. Die Erklärung ist persönlich am Ort des Hauptwohnsitzes abzugeben. Dazu wird ein Lichtbildausweis benötigt. Der Kirchenaustritt wird mit der Abgabe der Erklärung sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats.
Die Erklärung des Kirchenaustrittes ist in Braunschweig nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine schriftliche Erklärung an das Standesamt durch einen Brief oder eine E-Mail entspricht nicht der vorgeschriebenen Form. Die Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist ebenfalls nicht möglich.
Die Gebühr für die Entgegennahme einer Erklärung über den Kirchenaustritt beträgt 25 EUR, die sowohl in bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden können.
Adressen sowie weitere Informationen sind unter [3] zu finden.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erklären ihren Kirchenaustritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst. Soll der Kirchenaustritt für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, müssen dies die Sorgeberechtigten tun.
Quellen:
[1] en.wikipedia.org/wiki/World_Religion_Day
[2] wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
[3] braunschweig.de/standesamt/