Aus der Fraktion P² Demokratie Gesellschaft Stadtentwicklung

Statement zu Änderung der kommunalen Fraktionsgrößen

Die niedersächsische Landesregierung (SPD und CDU) hat im Koalitionsvertrag im Kapitel „Landesentwicklung und Kommunen“ unter dem Punkt „2. Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung“ folgendes vereinbart:

„Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.“ (Zit. Zeile 3188)

Dazu erreichte uns eine Anfrage von regionalBraunschweig mit der Bitte, mitzuteilen, was genau dies für kleinere Parteien bedeuten würde und wie wir zu den Änderungen stehen.

Hier die Statements von DIE FRAKTION P² (Die PARTEI | PIRATEN)

Maximilian P. Hahn (Die PARTEI)
„Tatsächlich käme die Erhöhung auf eine Fraktionsmindestgröße mit drei Abgeordneten einer niedersächsischen Wahlhürde gleich. Das derzeit gültige Verfassungsgesetz jetzt mit GroKo-Mehrheit im Landtag ändern zu wollen, zeigt unverhohlen, wie wenig Rücksicht sie auf den Wählerwillen nehmen wollen und wieviel „Bedenken“ die Koalitionsparteien vor einer Vielfalt im politischen Diskurs haben. Oder sind sie es einfach leid, dass sie oftmals mit kleineren Parteien um gemeinsame Lösungen ringen müssen? Hochmut, Arroganz, Machtdemonstration – was auch immer: Vom Bürger gewählte und engagierte Mandatsträger in ihrer ehrenamtlichen Tätgikeit zu behindern – indem sie in ihren Rechten beschnitten werden – ist Unterdrückung von demokratischer Vielfalt und Wählerwille.“



Christian Bley (PIRATEN)
„Ohne den Fraktionsstatus werden den ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern eine Vielzahl an Arbeits- und politische Gestaltungsmöglichkeiten genommen bzw. massiv eingeschränkt. Denn sie verlieren neben den Mitarbeitern in den Fraktionsgeschäftsstellen, die inhaltlich zuarbeitend und unterstützend tätig sind, auch noch die Möglichkeit auf Akteneinsichten. Vielleicht sollten auch die anderen im Landtag vertretenen Parteien einmal darüber nachdenken, ob diese systematische Schwächung nicht auch ihre eigenen Mandats-träger und die Stimmen ihrer Wählerschaft aushebelt. Denn wenn man die Wahlergebnisse 2016 als Grundlage zur Neuregelung nähme, träfe es nicht nur die sogenannten kleinen Parteien: In der Gemeinde Visbeck (LK Vechta) wäre die SPD fraktionslos und es gäbe dort nur noch eine (!) Ratsfraktion. In vielen anderen Städten wie Einbeck, Bremervörde oder Wittingen gäbe es keine Grünenfraktion mehr und in Seelze würde die Hälfte aller derzeit vertretenden Fraktionen wegfallen. Wir zumindest haben keine Angst vor vielfältigen Meinungen oder kontroversen Diskussionen im Rat, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Das geht aber nur mit der Unterstützung der Fraktionsgeschäftsstellen, damit wir dieser Aufgabe im Sinne der Wähler nachkommen können. Wer sich dem entgegenstellt, hat Demokratie nicht verstanden!“ [1, 2, 3, 4, 5]

Der ganze Beitrag ist hier zu lesen.



Quellen:
[1] http://www.visbek.de/rat-der-gemeinde.php
[2] http://einbeck.de/staticsite/staticsite.php?menuid=3
[3] http://www.bremervoerde.sitzung-online.de/bi/pa021.asp
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Wittingen#Stadtrat
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Seelze