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KURZ NOTIERT: Zugang zu Arbeiten der WD

Die Bundestagsverwaltung will Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nur Parlamentariern zur Verfügung stellen und legte Berufung gegen ein Urteil zur Herausgabe einer Dissertation an einen Bürger ein. Ja, das sind genau die Wissenschaftlichen Dienste, die ein Herr Guttenberg für seine Doktorarbeit missbraucht hat.

Foto: CC-BY-SA 2.0 lang.heinzIn dem Urteil bezog sich das Gericht auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das interessierten Bürgern Einblick in die politischen Entscheidungswege erlauben soll.

Der Wissenschaftliche Dienst wird, genau wie dessen Mitarbeiter, aus Steuergeldern finanziert, aber auf die Ergebnisse der Arbeit haben die Menschen, die das Geld bezahlen, keinen Zugriff? Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum sich Bürger ihr Einsichtsrecht für Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste erklagen müssen, nachdem das Parlament selbst zuvor das Gesetz zur Informationsfreiheit erlassen hat.

Es sollte selbstverständlich sein, dass wissenschaftliche Arbeiten, Gutachten und Analysen, die aus Steuermitteln finanziert werden, für den allgemeinen Gebrauch freizugeben sind. Die Abgeordneten im Bundestag vertreten die Bürger. Wieso sollten Bürger nicht das gleiche Recht auf Informationen haben?

Wir PIRATEN kritisieren die Haltung der Bundestagsverwaltung und fordern für alle Bürger freien Zugang zu den Dokumenten.

Quellen: