In der Mogelpackung “Mindestspeicherfrist” versteckt sich die Vorratsdatenspeicherung und allein der Versuch einen etablierten Begriff neu zu besetzen verspottet das zivilgesellschaftliche Engagement gegen diese Überwachungsmaßnahme auf das Übelste. Mindestspeicherfrist oder Mindestspeicherdauer ist nur ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung und meint eine anlasslose Erfassung und Speicherung der elektronischen Kommunikation der Bürger.
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung ist durch den Einsatz vieler Bürgerrechtsorganisationen zu recht als Überwachungsgesetz gebrandmarkt worden. Dass nun im gemeinsamen Wahlprogramm der Union die Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte “Mindestspeicherfrist” ersetzt wurde ist eine bewusste Täuschung der Wähler.
Im Wahlprogramm der Unionheißt es:
“Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.”
Mindestspeicherfrist = Mindestspeicherdauer = Vorratsdatenspeicherung = Überwachung
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung verdachtslos für mindestens sechs Monate anlasslos zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Eine EU-Richtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, dieses grundrechtswidrige Gesetz zur Überwachung der Bürger umzusetzen. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung den Dammbruch schlechthin bei der Überwachung des Netzes dar. Wortklauberei ändert nichts an diesem Angriff auf die Grundrechte. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form und mit jeglichem Namen seit ihrer Gründung kompromisslos ab. Das Beispiel Mindestspeicherdauer oder -frist zeigt, dass wir schauen müssen, was sich hinter vermeintlich harmlos klingenden Gesetzen verbirgt. Der Staatstrojaner von der Bundesregierung schließlich auch verharmlosend als “Quellen-Telekommunikationsüberwachung” bezeichnet.
Die ähnliche Wortschöpfung der Mindestspeicherdauer wurde bereits mehrfach von Innenpolitikern unterschiedlicher benutzt um das Durchdrücken einer Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern. BereitsNordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchte 2011 die Vorratsdatenspeicherung in Mindestspeicherdauer umtaufen, da er meinte der ursprüngliche Begriff sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“, wie er seinen Täuschungsversuch begründete. AuchInnenminister Friedrich (CSU) versuchte bereits 2011 den Begriff der Mindestspeicherdauer zu etablieren.”
Der BigBrotherAward in der Sonder-Kategorie „Neusprech“ ging 2011 an das Wort “Mindestspeicherdauer”. Dieser Preis wird jährlich vom Verein Digitalcourage e.V. für besondere Leistungen im Bereich Überwachung und Abbau von Bürgerrechten verliehen.
In der Mogelpackung “Mindestspeicherfrist” versteckt sich die Vorratsdatenspeicherung und allein der Versuch einen etablierten Begriff neu zu besetzen verspottet das zivilgesellschaftliche Engagement gegen diese Überwachungsmaßnahme auf das Übelste. Mindestspeicherfrist oder Mindestspeicherdauer ist nur ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung und meint eine anlasslose Erfassung und Speicherung der elektronischen Kommunikation der Bürger.
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung ist durch den Einsatz vieler Bürgerrechtsorganisationen zu recht als Überwachungsgesetz gebrandmarkt worden. Dass nun im gemeinsamen Wahlprogramm der Union die Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte “Mindestspeicherfrist” ersetzt wurde ist eine bewusste Täuschung der Wähler.
Im Wahlprogramm der Unionheißt es:
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung verdachtslos für mindestens sechs Monate anlasslos zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Eine EU-Richtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, dieses grundrechtswidrige Gesetz zur Überwachung der Bürger umzusetzen. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung den Dammbruch schlechthin bei der Überwachung des Netzes dar. Wortklauberei ändert nichts an diesem Angriff auf die Grundrechte. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form und mit jeglichem Namen seit ihrer Gründung kompromisslos ab. Das Beispiel Mindestspeicherdauer oder -frist zeigt, dass wir schauen müssen, was sich hinter vermeintlich harmlos klingenden Gesetzen verbirgt. Der Staatstrojaner von der Bundesregierung schließlich auch verharmlosend als “Quellen-Telekommunikationsüberwachung” bezeichnet.
Die ähnliche Wortschöpfung der Mindestspeicherdauer wurde bereits mehrfach von Innenpolitikern unterschiedlicher benutzt um das Durchdrücken einer Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern. BereitsNordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchte 2011 die Vorratsdatenspeicherung in Mindestspeicherdauer umtaufen, da er meinte der ursprüngliche Begriff sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“, wie er seinen Täuschungsversuch begründete. AuchInnenminister Friedrich (CSU) versuchte bereits 2011 den Begriff der Mindestspeicherdauer zu etablieren.”
Der BigBrotherAward in der Sonder-Kategorie „Neusprech“ ging 2011 an das Wort “Mindestspeicherdauer”. Dieser Preis wird jährlich vom Verein Digitalcourage e.V. für besondere Leistungen im Bereich Überwachung und Abbau von Bürgerrechten verliehen.