Im Zuge der Festnahme des Autobahn-Schützen wurde erstmals öffentlich, dass eine monatelange Erfassung unverdächtiger Autofahrer durch KFZ-Kennzeichenscanner und sogar Zugriffe auf autobahnnahe Mobilfunkmasten stattgefunden hat. Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, ist erschüttert über das riesige Ausmaß dieser erstmals bundesweit durchgeführten Auto-Rasterfahndung:
»Es muss schnellstens öffentlich gemacht werden, wo und wann überall Kennzeichenlesegeräte aufgestellt worden sind, wie viele Fahrzeuge erfasst worden sind und welche Daten wie lange gespeichert worden sind und welche Behörden alles Zugriff auf die Daten hatten. Autofahrer sind hier systematisch auf der Suche nach einem Einzeltäter gerastert worden, ohne dass sie darüber informiert worden sind. Wenn im Rahmen der Ermittlungen Zugriff auf Funkzellendaten von Mobilfunknutzern erfolgt ist, müssen alle von der Maßnahme Betroffenen darüber informiert werden. Falls sich der Verdacht bestätigt und wirklich neun Monate lang Kennzeichendaten von 60-80 Millionen gänzlich unverdächtiger Personen erfasst worden sind, ist dies ein Dammbruch bei der Überwachung von Autofahrern. Dass eine solche Massenfahndung ohne hinreichende gesetzliche Grundlage vorgenommen worden ist, ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und muss Konsequenzen haben. Es ist gut, dass der mutmaßliche Täter endlich gefasst worden ist, aber der gute Zweck rechtfertigt keine illegalen Mittel. Großflächige Überwachung darf in einem Rechtsstaat nicht an die Stelle von zielgerichteter Ermittlung treten, aber genau das ist an dieser Stelle passiert.«
[1] Stellungnahme des Rheinland-Pfälzischen Datenschutzbeauftragten
Im Zuge der Festnahme des Autobahn-Schützen wurde erstmals öffentlich, dass eine monatelange Erfassung unverdächtiger Autofahrer durch KFZ-Kennzeichenscanner und sogar Zugriffe auf autobahnnahe Mobilfunkmasten stattgefunden hat. Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, ist erschüttert über das riesige Ausmaß dieser erstmals bundesweit durchgeführten Auto-Rasterfahndung:
[1] Stellungnahme des Rheinland-Pfälzischen Datenschutzbeauftragten