Berlin. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den Beschluss vom Freitag mehrerer im Bundestag vertretener Parteien, bei Europawahlen eine 3-Prozent-Sperrklausel ohne Ausgleich durch neue demokratische Gestaltungsmittel einzuführen. Die PIRATEN verlangen im Gegenteil erheblich mehr Bürgereinfluss anstelle neuer Hürden.
»Die Neuauflage einer Sperrklausel ist ein durchschaubarer Versuch der großen Parteien, sich selbst zusätzliche Parlamentssitze zu sichern und kleinere Parteien daran zu hindern, ihr volles Wählerpotenzial auszuschöpfen«, erklärt Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland und ergänzt: »Statt an Positionen festzuhalten, die sich voraussichtlich erneut als verfassungswidrig erweisen, sollten Schwarz-Gelb und Rot-Grün besser eine Demokratisierung des Wahlrechts beraten.«
Am vergangenen Freitag hat Bernd Schlömer angekündigt, gegen die neue Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Karlsruher Richter hatten 2011 bereits die bis dahin geltende 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig eingestuft. Sie habe gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Bernd Schlömer geht davon aus, dass die Begründung des Gerichts bei einer 3-Prozent-Hürde nach wie vor greift. Davon unabhängig sei es an der Zeit, endlich ein EU-weit einheitliches Europawahlrecht einzuführen, wie es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum Ziel erklärt.
Berlin. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den Beschluss vom Freitag mehrerer im Bundestag vertretener Parteien, bei Europawahlen eine 3-Prozent-Sperrklausel ohne Ausgleich durch neue demokratische Gestaltungsmittel einzuführen. Die PIRATEN verlangen im Gegenteil erheblich mehr Bürgereinfluss anstelle neuer Hürden.
Am vergangenen Freitag hat Bernd Schlömer angekündigt, gegen die neue Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Karlsruher Richter hatten 2011 bereits die bis dahin geltende 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig eingestuft. Sie habe gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Bernd Schlömer geht davon aus, dass die Begründung des Gerichts bei einer 3-Prozent-Hürde nach wie vor greift. Davon unabhängig sei es an der Zeit, endlich ein EU-weit einheitliches Europawahlrecht einzuführen, wie es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum Ziel erklärt.
Quellen:
[1] 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20111109_2bvc000410.html