Dieser Artikel ist CC-BY Andreas Popp
Die Befürworter des ACTA-Abkommens werden nicht müde zu betonen, dass es keine Bedrohung der Freiheit ist, sondern lediglich eine internationale Harmonisierung des Urheberrechts. Tatsächlich wurde schon mehrfach gezeigt, dass sich im komplexen Paragraphendschungel des Vertragstextes durchaus massive Fallstricke für unsere Freiheit finden. Doch auch der vermeintlich harmlose Grund der internationalen Harmonisierung ist massiv problembehaftet.
Zum einen ist der Begriff der »internationalen Harmonisierung« ein ziemlicher Euphemismus. Tatsächlich müsste man das Ganze eher als modernes Kolonialverhalten bezeichnen. Selbst die Bundesjustizministerin wurde nicht müde zu betonen, dass sich durch ACTA kein einziges Gesetz in Europa ändert. Das mag durchaus stimmen, denn die Intention ist auch eher anderen Staaten das westliche Rechtsverständnis überzustülpen. Dies führt dann unter anderem zu den Effekten die verhindern, dass Regierungen von Entwicklungsländern Medikamente für ihre eigene Bevölkerung herstellen können, weil sie damit gegen Patente verstoßen würden.
Genau denselben Effekt haben wir schon in den 90ern im sog. TRIPS-Abkommen gesehen. Dies entstand unter der primären Federführung der USA und bis heute ist es Pflicht für einen Staat das TRIPS-Abkommen zu ratifizieren und zu implementieren um Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) zu sein.
Das TRIPS-Abkommen ist es auch, dass bis heute wesentliche Teile des veralteten Urheberrechts zementiert: Die viel zu lange Mindestlaufzeit von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, den Drei-Stufen-Test, der sinnvolle moderne Urheberrechtschranken unmöglich macht und das Verbot einer obligatorischen Urheberrechtsregistrierung. In der Debatte um das Urheberrecht wird »das steht doch in TRIPS« nicht selten als Totschlag-Argument benutzt. Und auch für eine praktische Reform wird eine Kündigung oder zumindest eine essentielle Liberalisierung von TRIPS unumgänglich sein. Hier werden wir in der Not mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Das Urheberrecht in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren eine katastrophale Fehlentwicklung durchgemacht. Das Verbot des »Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes« (das gesetzgewordene Oxymoron), das Verbot des Kopierens aus einer »offensichtlich illegalen Quelle« oder der zivilrechtliche Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Internet-Providern sind nur drei Beispiele. Diese Fehlentwicklungen stehen in europäischen und deutschen Gesetzen und sie stehen in ACTA.
Und so ist das oben erwähnte Argument der Bundesjustizministerin, ACTA würde kein deutsches Gesetz ändern, kein Argument für sondern ganz klar gegen ACTA. Denn ACTA zementiert die Missstände. Korrekt müsste es also heißen, durch ACTA lässt sich kein deutsches Urheberrechtsgesetz mehr ändern, zumindest nicht zum Guten.
Die Urheberrechtsdebatte ist ein Kernproblem der gesamten digitalen Revolution. Denn der Gesetzgeber hängt der gesellschaftlichen Entwicklung nicht nur massiv hinterher, er ist derzeit nicht einmal in der Lage zu erkennen, welchen Schaden er mit seiner Urheberrechtspolitik anrichtet. Wir dürfen in dieser wichtigen gesellschaftlichen Diskussion nicht einfach mit internationalen Verträgen Fakten schaffen, sondern müssen diese Strukturen ganz im Gegenteil komplett aufbrechen. Nur so können wir ein Urheberrecht schaffen, dass mit der Gesellschaft funktioniert und nicht gegen sie.
Die Befürworter des ACTA-Abkommens werden nicht müde zu betonen, dass es keine Bedrohung der Freiheit ist, sondern lediglich eine internationale Harmonisierung des Urheberrechts. Tatsächlich wurde schon mehrfach gezeigt, dass sich im komplexen Paragraphendschungel des Vertragstextes durchaus massive Fallstricke für unsere Freiheit finden. Doch auch der vermeintlich harmlose Grund der internationalen Harmonisierung ist massiv problembehaftet.
Zum einen ist der Begriff der »internationalen Harmonisierung« ein ziemlicher Euphemismus. Tatsächlich müsste man das Ganze eher als modernes Kolonialverhalten bezeichnen. Selbst die Bundesjustizministerin wurde nicht müde zu betonen, dass sich durch ACTA kein einziges Gesetz in Europa ändert. Das mag durchaus stimmen, denn die Intention ist auch eher anderen Staaten das westliche Rechtsverständnis überzustülpen. Dies führt dann unter anderem zu den Effekten die verhindern, dass Regierungen von Entwicklungsländern Medikamente für ihre eigene Bevölkerung herstellen können, weil sie damit gegen Patente verstoßen würden.
Genau denselben Effekt haben wir schon in den 90ern im sog. TRIPS-Abkommen gesehen. Dies entstand unter der primären Federführung der USA und bis heute ist es Pflicht für einen Staat das TRIPS-Abkommen zu ratifizieren und zu implementieren um Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) zu sein.
Das TRIPS-Abkommen ist es auch, dass bis heute wesentliche Teile des veralteten Urheberrechts zementiert: Die viel zu lange Mindestlaufzeit von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, den Drei-Stufen-Test, der sinnvolle moderne Urheberrechtschranken unmöglich macht und das Verbot einer obligatorischen Urheberrechtsregistrierung. In der Debatte um das Urheberrecht wird »das steht doch in TRIPS« nicht selten als Totschlag-Argument benutzt. Und auch für eine praktische Reform wird eine Kündigung oder zumindest eine essentielle Liberalisierung von TRIPS unumgänglich sein. Hier werden wir in der Not mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Das Urheberrecht in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren eine katastrophale Fehlentwicklung durchgemacht. Das Verbot des »Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes« (das gesetzgewordene Oxymoron), das Verbot des Kopierens aus einer »offensichtlich illegalen Quelle« oder der zivilrechtliche Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Internet-Providern sind nur drei Beispiele. Diese Fehlentwicklungen stehen in europäischen und deutschen Gesetzen und sie stehen in ACTA.
Und so ist das oben erwähnte Argument der Bundesjustizministerin, ACTA würde kein deutsches Gesetz ändern, kein Argument für sondern ganz klar gegen ACTA. Denn ACTA zementiert die Missstände. Korrekt müsste es also heißen, durch ACTA lässt sich kein deutsches Urheberrechtsgesetz mehr ändern, zumindest nicht zum Guten.
Die Urheberrechtsdebatte ist ein Kernproblem der gesamten digitalen Revolution. Denn der Gesetzgeber hängt der gesellschaftlichen Entwicklung nicht nur massiv hinterher, er ist derzeit nicht einmal in der Lage zu erkennen, welchen Schaden er mit seiner Urheberrechtspolitik anrichtet. Wir dürfen in dieser wichtigen gesellschaftlichen Diskussion nicht einfach mit internationalen Verträgen Fakten schaffen, sondern müssen diese Strukturen ganz im Gegenteil komplett aufbrechen. Nur so können wir ein Urheberrecht schaffen, dass mit der Gesellschaft funktioniert und nicht gegen sie.