Die Piratenpartei ruft alle Mitglieder und Bürger dazu auf, sich an den europaweiten Protesten am 11. Februar gegen das am 26. Januar von der EU unterzeichnete »Anti Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) zu beteiligen.
Alle Aktionen weltweit werden auf der Seite STOPACTA-Protest aufgelistet. In der Karte kann sich jeder informieren wo in seiner Nähe Demonstrationen stattfinden und sich beteiligen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen, das zwischen mehr als 30 Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Erst 2008 wurde die Existenz des Abkommens überhaupt bekannt. Neben Vertretern der teilnehmenden Staaten sind auch Vertreter der Verwertungsindustrie und ihre Lobbyisten zugelassen, während nationale Parlamente sowie das Europäische Parlament von den Verhandlungen ausgeschlossen bleiben. Das ursprüngliche Ziel des Abkommens, Eindämmung des Handels mit gefälschter Markenware, wurde zu Ungunsten der Verbraucher auf privates Kopieren von nicht näher definiertem „Geistigen Eigentum“ ausgeweitet. Länder wie China, Russland oder Indien, die besonders mit Produktpiraterie konfrontiert sind, sitzen nicht mit am Verhandlungstisch.
Aber was bedeutet das für uns? Durch die Ausweitung auf nicht näher definiertes „Geistiges Eigentum“ wird der ursprüngliche Rahmen des Abkommens, das Bekämpfen der kommerziellen Produktpiraterie, massiv gesprengt. Damit richtet sich ACTA nicht nur gegen kommerzielle Produktpiraterie, sondern vor allem gegen jeden von uns.
Das die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nicht mit einbezogen wurde, legt den Schluss nahe, dass Transparenz im Entstehungsprozess von ACTA und die Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern vorsätzlich verhindert werden sollen. So warnen etwa indische Regierungsvertreter vor den verheerenden Auswirkungen von ACTA auf den Handel mit generischen Medikamenten. Ein Ausgleich zwischen den Interessen des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern und dem Profitstreben der Pharmaindustrie findet nicht statt! Außerdem wird durch die Umgehung von WIPO klar signalisiert, dass das Ziel des Abkommens nicht die Konkretisierung des Begriffs des „Geistigen Eigentums“ ist, sondern dieser bewusst schwammig gehalten wird, um jegliche Formen unerwünschter Verwertung möglichst weiträumig unterbinden und kriminalisieren zu können.
Unter anderem werden die Unterzeichner, zu denen auch Deutschland gehört, zu nationalen Gesetzesänderungen gezwungen, die einer parlamentarischen Verhältnismäßigkeitsprüfung niemals standhalten werden.
Dazu gehört auch das so genannte Three Strikes Modell, welches lediglich auf Basis einer Vermutung ohne Beweispflicht, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, den Internetprovidern (Telekom, 1&1, Kabel Deutschland, uvm, ……) vorschreibt einem Bürger den Internetzugang zu sperren.
Das ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die tief in die Grundrechte der Bürger eingreift und deren Teilnahme am öffentlichen Leben ohne Zugang zum Internet massiv eingeschränkt. Dass die Verwehrung des Zugangs zum Internet auf Basis einer bloßen Vermutung seitens der Rechteverwerterindustrie passieren soll, ist dabei ein unhaltbarer Zustand und öffnet der Willkür Tür und Tor.
Die in ACTA vorgesehenen drakonischen Strafen für nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzungen sanktionieren ein Verhalten, das längst Teil des Alltags, insbesondere junger Menschen, weltweit ist. Zweifelsohne werden die Schadensersatzansprüche, wie es in den USA mehrfach vorgekommen ist, exemplarisch die Existenzen einiger Personen zerstören, obwohl die Schädlichkeit ihres Verhaltens alles andere als erwiesen ist. Die Hoffnung, durch nach oben völlig offene Schadensersatzansprüche, Internetentzug und Gefängnisstrafen das sozial akzeptierte Filesharing eindämmen zu können, ist in seiner Naivität und Unverhältnismäßigkeit mit der amerikanischen Prohibition vergleichbar. Zur Unfähigkeit der Maßnahmen, ihr offensichtliches Ziel zu erreichen, gesellt sich eine enorme Gefahr für die freiheitliche Demokratie.
Die Haftbarkeit von Internetprovidern, soweit diese nicht präventiv durch Netzsperren und Three-Strikes-Modelle gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, gefährdet die Netzneutralität und bildet die Grundlage für den Aufbau einer weltweiten Zensurinfrastruktur.
Rechteverwerter erhalten durch ACTA das Recht, die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Laptops und anderen Datenträgern an Staatsgrenzen und sogar die Verhängung einstweiliger Verfügungen ohne Anhörung des Beschuldigten (ex parte) zu erwirken.
Am 26.01.2012 wurde von Vertretern der EU und 22 Mitgliedsstaaten das Anti Counterfeitig Trade Agreement unterschrieben. Schon während der Verhandlungen haben, neben Vertretern der Piratenpartei überall in Europa, auch diverse andere Gruppen auf unterschiedlichste Art und Weise versucht, auf die Verhandlungsdelegationen des Abkommens einzuwirken. Unter anderem blieb ein offener Brief an die Bundesregierung leider bis heute unbeantwortet.
Kader Arif, Berichterstatter für ACTA im Europäischen Parlament, ist kürzlich von seinem Amt mit folgenden Worten zurückgetreten:
„Ich möchte den gesamten Vorgang, der zur Unterzeichnung dieses Abkommens geführt hat, auf das Schärfste anprangern: Keine Einbindung einer Nicht-Regierungs-Organisation; mangelnde Transparenz von Anbeginn der Verhandlungen an; wiederholte Verschiebungen der Unterzeichnung des Abkommens, ohne dass je eine Erklärung dafür abgegeben wurde; das Ignorieren der Forderungen des Europäischen Parlaments trotz mehrerer Beschlüsse unserer Versammlung.“
„Dieses Abkommen kann schwerwiegende Konsequenzen für das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben und trotzdem wird alles unternommen, um das Mitspracherecht des Parlaments zu unterwandern. Heute, als Verantwortlicher für diesen veröffentlichten Bericht, wünsche ich daher ein Zeichen zu setzen und alarmiere hiermit die Öffentlichkeit über diese inakzeptable Situation. Ich werde nicht an dieser Maskerade teilnehmen.“
Wir PIRATEN befürchtet, dass mit der Ausweitung von ACTA auf „Geistiges Eigentum“ jeglicher Art und eine dadurch entstehende permanente Kriminalisierung der Konsumenten eine Veränderung der Grundhaltung der Gesellschaft zu ihren kulturellen Errungenschaften einhergeht. Wir warnen ausdrücklich vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen, konkurrierenden Formen.
Die Piratenpartei ruft alle Mitglieder und Bürger dazu auf, sich an den europaweiten Protesten am 11. Februar gegen das am 26. Januar von der EU unterzeichnete »Anti Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) zu beteiligen.
Alle Aktionen weltweit werden auf der Seite STOPACTA-Protest aufgelistet. In der Karte kann sich jeder informieren wo in seiner Nähe Demonstrationen stattfinden und sich beteiligen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen, das zwischen mehr als 30 Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Erst 2008 wurde die Existenz des Abkommens überhaupt bekannt. Neben Vertretern der teilnehmenden Staaten sind auch Vertreter der Verwertungsindustrie und ihre Lobbyisten zugelassen, während nationale Parlamente sowie das Europäische Parlament von den Verhandlungen ausgeschlossen bleiben. Das ursprüngliche Ziel des Abkommens, Eindämmung des Handels mit gefälschter Markenware, wurde zu Ungunsten der Verbraucher auf privates Kopieren von nicht näher definiertem „Geistigen Eigentum“ ausgeweitet. Länder wie China, Russland oder Indien, die besonders mit Produktpiraterie konfrontiert sind, sitzen nicht mit am Verhandlungstisch.
Aber was bedeutet das für uns? Durch die Ausweitung auf nicht näher definiertes „Geistiges Eigentum“ wird der ursprüngliche Rahmen des Abkommens, das Bekämpfen der kommerziellen Produktpiraterie, massiv gesprengt. Damit richtet sich ACTA nicht nur gegen kommerzielle Produktpiraterie, sondern vor allem gegen jeden von uns.
Das die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nicht mit einbezogen wurde, legt den Schluss nahe, dass Transparenz im Entstehungsprozess von ACTA und die Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern vorsätzlich verhindert werden sollen. So warnen etwa indische Regierungsvertreter vor den verheerenden Auswirkungen von ACTA auf den Handel mit generischen Medikamenten. Ein Ausgleich zwischen den Interessen des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern und dem Profitstreben der Pharmaindustrie findet nicht statt! Außerdem wird durch die Umgehung von WIPO klar signalisiert, dass das Ziel des Abkommens nicht die Konkretisierung des Begriffs des „Geistigen Eigentums“ ist, sondern dieser bewusst schwammig gehalten wird, um jegliche Formen unerwünschter Verwertung möglichst weiträumig unterbinden und kriminalisieren zu können.
Unter anderem werden die Unterzeichner, zu denen auch Deutschland gehört, zu nationalen Gesetzesänderungen gezwungen, die einer parlamentarischen Verhältnismäßigkeitsprüfung niemals standhalten werden.
Dazu gehört auch das so genannte Three Strikes Modell, welches lediglich auf Basis einer Vermutung ohne Beweispflicht, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, den Internetprovidern (Telekom, 1&1, Kabel Deutschland, uvm, ……) vorschreibt einem Bürger den Internetzugang zu sperren.
Das ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die tief in die Grundrechte der Bürger eingreift und deren Teilnahme am öffentlichen Leben ohne Zugang zum Internet massiv eingeschränkt. Dass die Verwehrung des Zugangs zum Internet auf Basis einer bloßen Vermutung seitens der Rechteverwerterindustrie passieren soll, ist dabei ein unhaltbarer Zustand und öffnet der Willkür Tür und Tor.
Die in ACTA vorgesehenen drakonischen Strafen für nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzungen sanktionieren ein Verhalten, das längst Teil des Alltags, insbesondere junger Menschen, weltweit ist. Zweifelsohne werden die Schadensersatzansprüche, wie es in den USA mehrfach vorgekommen ist, exemplarisch die Existenzen einiger Personen zerstören, obwohl die Schädlichkeit ihres Verhaltens alles andere als erwiesen ist. Die Hoffnung, durch nach oben völlig offene Schadensersatzansprüche, Internetentzug und Gefängnisstrafen das sozial akzeptierte Filesharing eindämmen zu können, ist in seiner Naivität und Unverhältnismäßigkeit mit der amerikanischen Prohibition vergleichbar. Zur Unfähigkeit der Maßnahmen, ihr offensichtliches Ziel zu erreichen, gesellt sich eine enorme Gefahr für die freiheitliche Demokratie.
Die Haftbarkeit von Internetprovidern, soweit diese nicht präventiv durch Netzsperren und Three-Strikes-Modelle gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, gefährdet die Netzneutralität und bildet die Grundlage für den Aufbau einer weltweiten Zensurinfrastruktur.
Rechteverwerter erhalten durch ACTA das Recht, die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Laptops und anderen Datenträgern an Staatsgrenzen und sogar die Verhängung einstweiliger Verfügungen ohne Anhörung des Beschuldigten (ex parte) zu erwirken.
Am 26.01.2012 wurde von Vertretern der EU und 22 Mitgliedsstaaten das Anti Counterfeitig Trade Agreement unterschrieben. Schon während der Verhandlungen haben, neben Vertretern der Piratenpartei überall in Europa, auch diverse andere Gruppen auf unterschiedlichste Art und Weise versucht, auf die Verhandlungsdelegationen des Abkommens einzuwirken. Unter anderem blieb ein offener Brief an die Bundesregierung leider bis heute unbeantwortet.
Kader Arif, Berichterstatter für ACTA im Europäischen Parlament, ist kürzlich von seinem Amt mit folgenden Worten zurückgetreten:
Wir PIRATEN befürchtet, dass mit der Ausweitung von ACTA auf „Geistiges Eigentum“ jeglicher Art und eine dadurch entstehende permanente Kriminalisierung der Konsumenten eine Veränderung der Grundhaltung der Gesellschaft zu ihren kulturellen Errungenschaften einhergeht. Wir warnen ausdrücklich vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen, konkurrierenden Formen.